Rentenversicherung (Erlebensversicherung)

Als Rentenversicherung wird ein Versicherungsvertrag bezeichnet, der eine lebenslange oder abgekürzte Leibrente zahlt. Es wird der Erlebensfall der versicherten Person abgesichert.
Modalitäten
  • Rentenversicherungen werden nach dem Beginn der Auszahlung unterschieden.
  • Sofortrente
  • Gegen einen Einmalbeitrag wird ab sofort die Leibrente gezahlt
  • Aufgeschobenen Rentenversicherung
  •  Die Leibrente beginnt erst nach einer vereinbarten Zeit, der Aufschubzeit. Gezahlt wird gegen einen Einmalbeitrag oder laufenden Beitrag während der Aufschubzeit.
 Darüber hinaus wird nach dem Auszahlungszeitpunkt unterschieden:
  •  vorschüssige Rentenzahlung, Gezahlt wird jeweils zu Beginn einer Rentenzahlungsperiode.
  •  nachschüssige Rentenzahlung, Gezahlt wird jeweils zum Ende einer Rentenzahlungsperiode.

Mögliche Einschlüsse
Kapitalwahlrecht
Bei aufgeschobenen Rentenversicherungen kann vereinbart werden, dass bei Ende der Aufschubzeit anstatt der Leibrente auch eine einmalige Kapitalzahlung in der kalkulatorischen Höhe des Wertes der Leibrente gezahlt wird. Manchmal bestehen auch Wahlrechte bezüglich der zu zahlenden Leibrente.
Rentengarantiezeit
Es kann vereinbart werden, dass anfänglich keine Leibrente, sondern für die vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit eine Rentenzahlung unabhängig vom Überleben des Leibrentners gezahlt wird. Stirbt der Leibrentner in dieser Zeit, endet die Rentenzahlung nicht sofort, sondern erst zum Ende der Rentengarantiezeit. Überlebt er, erhält er nach dem Ende der Rentengarantiezeit eine vom weiteren Überleben abhängige Leibrente.
Abgekürzte Leibrente
Es kann vereinbart werden, dass die Leibrente nicht lebenslänglich gezahlt wird, sondern, soweit sie nicht schon vorher durch Tod endet, nach einer vorher vereinbarten Zeit beendet wird (auch: temporäre Rente).
Beitragsrückgewähr
Es kann vereinbart werden, dass bei Todesfall in der Aufschubzeit die eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden und dass bei Todesfall im Rentenbezug die eingezahlten Beiträge abzüglich der bereits ausgezahlten Renten zurückerstattet werden. Eine solche Vereinbarung führt allerdings bei gleichem Beitrag zu einer geringeren Rentenhöhe, da der Versicherer für die Deckung des Todesfallrisikos Risikobeiträge entnehmen muss bzw. keine Beträge an die Überlebenden „vererben“ kann. Auch andere Formen des Todesfallschutzes können mit Rentenversicherungen kombiniert werden. Dies kann unter Umständen den Charakter als Versicherung auf den Erlebensfall zumindest zeitweise in eine Versicherung auf den Todesfall umkehren.
Hinterbliebenenschutz
Es kann vereinbart werden, dass bei Todesfall in der Aufschubzeit ein für diesen Fall bezeichneter Bezugsberechtigter eine Leibrente (z. B. Witwenrente) oder eine abgekürzte Leibrente (Waisenrente) erhält. Auch die Vereinbarung eines Hinterbliebenenschutzes führt bei gleichem Beitrag zu einer geringeren Höhe der Rente für die versicherte Person.
Mögliche Zusatzversicherungen
  • Berufs- und Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung
  • Dread-Disease (Schwere Krankheiten Vorsorge)
  • Unfallszusatzversicherung
  • Witwen- und Waisenrente
Keine Gesundheitsprüfung
Die Rentenversicherung unterscheidet sich von der Lebensversicherung auf den Todesfall insbesondere durch die grundsätzlich fehlende Gesundheitsprüfung. Der Gesundheitszustand ist bei den üblichen Gestaltungen unerheblich. Ein schlechter Gesundheitszustand mindert das Risiko des Versicherers, dass der Leibrentner zu lange lebt. Vielmehr wird der Versicherer unterstellen, dass nur solche Personen Leibrenten kaufen, die für sich selbst eine eher lange Lebenserwartung annehmen.
Es sind Gestaltungen möglich, bei denen Personen mit in einer Gesundheitsprüfung nachgewiesener verringerter Lebenserwartung niedrigere Beiträge zahlen oder eine höhere Leibrente bekommen.
Finanzierung
Da kein Todesfallschutz übernommen wird, sondern das Langlebigkeitsrisiko gedeckt wird, ergeben sich auch Unterschiede beim Risikobeitrag. Es wird nicht, wie für die Versicherung auf den Todesfall, ein Risikobeitrag für zusätzliche Leistungen im Todesfall im Beitrag berücksichtigt. Vielmehr werden die zusätzlichen Leistungen für besonders lange lebende Leibrentner aus den eingesparten Renten vorzeitig Sterbender finanziert, deren nicht für Rentenzahlungen benötigten Beitragsteile werden also an die Überlebenden vererbt. Daher brauchen Leibrentner nicht ihre ganzen Rentenzahlungen selbst zu finanzieren. Bei langem Leben erhalten die Leibrentner damit wesentlich mehr zurück, als sie jemals eingezahlt haben. Hingegen erhalten diejenigen, die zu früh sterben, deutlich weniger als eingezahlt. Zweck der Rentenversicherung ist es nicht, Hinterbliebenen etwas zukommen zu lassen, sondern den Lebensunterhalt des Leibrentners während dessen restlichen Lebens so hoch wie möglich zu sichern.
Kritische Diskussion
Eine Reihe von Themen im Zusammenhang mit Rentenversicherungen stehen immer wieder in der Diskussion:
  • Nachreservierung in bestehenden Verträgen: Die Lebenserwartung der Bevölkerung steigt ständig. In bestehenden Verträgen wurde dieser Effekt in der Vergangenheit nicht ausreichend berücksichtigt. Durch Nachreservierungen bilden die Versicherer zusätzliche Deckungsmittel. Dadurch fallen die laufenden jährlichen Steigerungen aus der Überschussbeteiligung geringer aus.[3]
  • Unrealistische Annahmen in der Lebenserwartung: Das Langlebigkeitsrisiko wird von den Versicherern zwischenzeitlich sehr vorsichtig kalkuliert. Die aktuelle Rententafel DAV 2004R geht z.B. bei einem heute neu geborenen Mädchen von einer Lebenserwartung von 103 Jahren aus. Dadurch sinken die Rentenversprechungen über Gebühr.[4]
  • Unisex-Tarif: Unter Bezugnahme auf die Richtlinie 2004/113/EG aus dem Jahr 2004 entschied der Europäische Gerichtshof am 1. März 2011 in der Rechtssache C-236/09, dass Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 21. Dezember 2012 verpflichtend sind. Die Rentenleistungen für Männer sinken dadurch zusätzlich.
Die Rentenversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung

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