Wohngebäudeversicherung

Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren).
Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).Die genannten Risiken decken die häufigsten Schadensereignisse ab. Einen umfassenderen Schutz bietet die sogenannte erweiterte oder kombinierte Elementarschadensversicherung.
Inhalt der Versicherung
Die folgenden Definitionen beziehen sich auf die Musterbedingungen für Allgemeine Wohngebäudeversicherung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft[1]. Die einzelnen Versicherungsunternehmen sind nicht an diese gebunden. Jedoch richtet jedes Unternehmen sein Vertragswerk an diesem Muster aus.
Versicherte Sachen
  • Die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude (Beispiel: Musterstraße 99, 99999 Musterhausen)
  • Gebäudezubehör (Beispiel: Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen)
  • sonstiges Gebäudezubehör, soweit ausdrücklich vereinbart (Beispiel: Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen)
  • Einbaumöbel (Einbauküchen), die individuell für ein Gebäude gefertigt wurden
  • Gebäudezubehör, soweit es sich im Gebäude befindet oder am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung oder zu Wohnzwecken dient
Weitere Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör, sowie Wasser und Abwasserrohre außerhalb des Grundstücks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Nicht versicherte Sachen
Nicht versicherte Sachen sind nachträglich vom Mieter auf dessen Kosten eingefügte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt, wie beispielsweise die Markise des Mieters.
Seit dem Hochwasser im Sommer 2013 steht eine obligatorische Wohngebäudeversicherung mit Schutz vor Elementarschäden für Hausbesitzer in der Diskussion. Während sich die Justizminister der Bundesländer einig sind, die Pflichtversicherung müsse kommen, hat sich das EU-Parlament mittlerweile gegen eine europäische Pflicht entschieden

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