Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen. Die speziellen Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien eines Rechtsschutzversicherungsvertrages bestimmen sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dessen vertraglichen Vereinbarungen, die regelmäßig in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden.

Leistungsumfang

Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall in der Regel ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder/Sachverständigenhonorare (nicht für außergerichtliche Privatgutachten)
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.

Auch Strafkautionen – in der Regel bis zu 50.000 € – werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.

Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 € je Rechtsschutzfall.

Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko usw.), zudem auf dem zu Portugal gehörenden Madeira und den Azoren und auf den zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln. Viele Gesellschaften bieten bei sechs- bis zwölfwöchigen Auslandsaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum Dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen – die Versicherungssumme ist auf regelmäßig 30.000 € beschränkt.

Grundsätzlich gilt: Minderjährige Kinder sind mitversichert. Volljährige, unverheiratete Kinder sind mitversichert, wenn sie noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit aufgenommen haben. Bei volljährigen Kindern endet die Mitversicherung bei manchen Versicherern mit dem 25. oder 27. Geburtstag. Für volljährige Kinder besteht jedoch grundsätzlich kein Schutz als Halter, Mieter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs (Verkehrsrechtsschutz). Manche Versicherer haben auch den Verkehrsrechtsschutz für volljährige mitversicherte Kinder ohne Mehrkosten inklusive.

Für viele Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn. Für plötzliche Fälle (z.B. Verkehrsunfall) wirkt die Versicherung ohne Wartezeit.

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Leistungsfall

Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man „den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten“. Daher ist z. B. die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der Versicherung erfasst.

Die Versicherer prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird. Meist wird im Rahmen einer Deckungsanfrage geprüft, ob der Rechtsstreit versichert ist.

Versicherungs- und Leistungsarten

Rechtsschutzversicherungen sind heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplettpaket, das alle (angebotenen) Leistungsarten abdeckt, versichert, oder sich auf Versicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt, wie z. B. auf den Verkehrs-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz oder den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Welche Risiken die Versicherung genau einschließt, ist den ARB zu entnehmen, die der Versicherungspolice beiliegen.

Häufig werden folgende Pakete angeboten:

  • Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge (Kennzeichen muss angegeben werden)
  • Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie
  • Fahrer-Rechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen)
  • Privat-Rechtsschutz für Selbständige
  • Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
  • Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

Angebote für Rechtsschutzversicherungen

Eine Untersuchung der Stiftung Warentest im Januar 2012 kommt bei einem Vergleich von kombinierten Versicherungen für Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz inklusive Mietrechtsschutz zum Ergebnis, dass die Versicherer wieder mehr gute Rechtsschutztarife bieten, aber selbst die besten Angebote nicht bei jedem Streit helfen. Die Versicherungsbedingungen seien gespickt mit Leistungsausschlüssen. Die besten Versicherungspakete kosteten zwischen etwa 350 und 400 € im Jahr, es gibt aber auch deutlich günstigere Angebote für unter 250 € im Jahr, die kaum schlechter sind. Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz sind einzeln oft für unter 100 € pro Jahr zu haben.

Im Vergleich zum vorangegangenen Test im Jahr 2009[5] fand die Stiftung Warentest 2012 mehr Tarife, in denen wenigstens zum Teil Anwalts- und Gerichtskosten von Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen versichert sind. Als relativ neu wird das Angebot beschrieben, dass die Versicherer eine Mediation bezahlen. Ein Mediator hilft hierbei als neutrale Person, einen Streit ohne Gericht beizulegen.

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