Damit nicht die „falschen“ Leute erben
Wer z. B. ein Ferienhaus im Ausland hat oder dort arbeitet, wird demnächst ausländisches und nicht deutsches Recht gelten. Ab August 2015 tritt die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Was ist der Knackpunkt dieser Verordnung? Mit der neuen Verordnung kann plötzlich ein …